Schrebergarten
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Do's and Dont's

Zoff im Kleingartenparadies - Das darf ich im Schrebergarten

In Kleingartenanlagen reihen sich Schrebergärten dicht an dicht. Ist der Rasenmäher zu laut oder ragt der Busch über den Nachbarszaun, kann es im Gartenparadies schon mal krachen. Was dann?

Gartenzaun
Gartenzaun

Einen Garten zu haben wird immer beliebter und liegt im Trend. Und wer keinen direkt am Haus hat, der kann sich einen Schrebergarten mieten. Allein in Sachsen gibt es über 3.400 Kleingartenvereine. Doch das Gärtnern Zaun an Zaun klappt nicht immer ohne Probleme. Nicht selten kommt es zu Zoff im Kleingartenparadies.

Wir haben uns den wichtigsten Fragen gestellt: Was ist erlaubt im Schrebergarten und was nicht?

 

  • Wann ist ein Kleingarten ein Kleingarten?

    Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) bildet die wichtigste Grundlage für das Leben im Kleingarten. Hier wird festgelegt, dass ein Kleingarten im Gegensatz zum Erholungsgarten für nichterwerbsmäßige gärtnerische Zwecke genutzt wird. Obst und Gemüse für den Eigenbedarf anzubauen, ist ausdrücklich erwünscht. Um einen Kleingarten zu besitzen, muss man Mitglied in einem Kleingartenverein sein und einen Pachtvertrag abschließen. Der Vereinsvorstand achtet darauf, dass der Garten ordnungsgemäß genutzt wird. Das Gärtnern im Kleingarten ist also eine Kombination aus Gesetzen, Vereinbarungen und grünem Daumen.

  • Ist ein Pool im Garten erlaubt?

    In einem Schrebergarten ist es nicht erlaubt, einen fest in den Boden eingelassenen Pool zu bauen, da er keinen gärtnerischen Nutzen hat. Dies wird oft in den Kleingartenordnungen festgelegt.

    Jedoch sind mobile Pools, die leicht abgebaut werden können, in den Sommermonaten erlaubt. Es ist wichtig, dass das Wasser keine chemischen Zusätze enthält, und der Pächter ist für eine ordnungsgemäße Wasserentsorgung verantwortlich.

  • Darf ich Tiere im Schrebergarten halten?

    Die eigenen Haustiere an einem Tag mit in den Garten zu bringen, ist in den meisten Fällen in Ordnung.

    Jedoch ist prinzipiell das Halten von Tieren in Kleingartenanlagen nicht gestattet. Es gibt allerdings einen Bestandsschutz für Kleintierhaltung in Kleingartenanlagen nach Paragraph 20a des Bundeskleingartengesetzes. Danach dürfen Kleingärtner Tiere halten, wenn sie vor dem 03.10.1990 damit begonnen haben und Tiere - ohne Unterbrechung - bis heute halten.

  • Darf ich im Schrebergarten wohnen?

    Es ist untersagt, dass der Kleingartenpächter oder Dritte den Garten als Wohnraum nutzen. Eine solche Nutzung kann sogar zur Kündigung führen.

    Allerdings ist es erlaubt, saisonal bedingt im Garten zu übernachten. Das Bundeskleingartengesetz legt keine spezifischen Uhrzeiten oder Nutzungsvorgaben für den Garten fest. Das bedeutet, dass es nicht verboten ist, sich nachts im Garten aufzuhalten und dort zu schlafen.

  • Wann muss ich leise sein?

    Ruhezeiten in Kleingärten sind in der Regel wie folgt geregelt:

    Mittagsruhe von 12 oder 13 bis 14 oder 15 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 24 Stunden Ruhe und samstags ab 16 oder 20 Uhr. Die genauen Zeiten können sich in den jeweiligen Vereinssatzungen unterscheiden.

    Fernsehen, Musikhören und Feiern im Garten ist grundsätzlich gestattet. Dabei sollte die Lautstärke jedoch angemessen sein, um die Nachbarn nicht übermäßig zu stören - die übliche Zimmerlautstärke. Von Zimmerlautstärke ist dann die Rede, wenn die Geräusche zwischen 30 und 40 dB liegen. Ab 22 Uhr gilt die gesetzliche Nachtruhe.

  • Der Baum vom Nachbarn ragt hinüber - darf ich überhängende Äste abschneiden?

    Grundlegend nein - aber es muss auch nicht geduldet werden, dass die Äste immer mehr in das Grundstück hineinwachsen. 

    Gemäß den geltenden Nachbarrechtsgesetzen hat jeder das Recht, den Rückschnitt von Bäumen bis zur Gartengrenze zu verlangen. Dazu muss der Nachbar unter Einhaltung einer angemessenen Frist aufgefordert werden, die überhängenden Äste selbst zu entfernen.

    Wenn die Frist abläuft, kann man selbst zur Gartenschere greifen und die abgeschnittenen Äste entweder behalten oder entsorgen. Aus Gründen des Naturschutzes sollte der Rückschnitt jedoch zwischen Oktober und März erfolgen.

  • Welche Vorschriften gelten für Gartenlauben?

    Laut dem Bundeskleingartengesetz darf eine Laube, einschließlich der überdachten Terrasse, in der Regel nicht größer als 24 Quadratmeter sein. In manchen Gebieten ist für Gärten, die kleiner als 200 Quadratmeter sind, nur eine kleinere Laube erlaubt. 

    Es empfiehlt sich, vor einer Erweiterung der Laube oder dem Überdachen der Terrasse, mit dem Vorstand des Kleingartenvereins zu sprechen.